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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber trägt das Risiko jedes Auftrages; er ist verpflichtet den Auftragnehmer daraus schad- und klaglos zu halten.

Falls nicht spezielle Anordnungen existieren, erfolgen alle Einsätze, Ablösungen und Fahrzeugverwendungen im Ermessen des Auftragnehmers.

Zeit- und Sachaufwendungen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber laufend durch Vorauszahlungen zu decken.

Alle aufgelaufenen Ansprüche sind mit Berichterstattung fällig. Alle Barauslagen und sonstige Kosten sind vom Auftraggeber zu refundieren.
Werden die Ansprüche bei Fälligkeit nicht oder nur teilweise erfüllt, ist der Auftraggeber (im Falle mehrerer Auftraggeber alle zur ungeteilten Hand) verpflichtet, sämtliche Erhebungs-, Auskunfts-, Mahn-, Inkasso- sowie allfällige Anwaltskosten zu ersetzen.

Die Ansprüche aus dem vorliegenden Vertrag bleiben bei eventuellen Regressansprüchen des Auftraggebers gegen Dritte dem Grunde und der Höhe nach unberührt.

Eine Aufrechnung von Ansprüchen des Auftragnehmers aus dem vorliegenden Vertrag mit irgendwelchen Gegenforderungen des Auftraggebers ist - soweit gesetzlich zulässig -ausgeschlossen.

Falls sich Behörden- und/oder Gerichtstermine direkt oder indirekt aus dem Auftrag ergeben, anerkennt der Auftraggeber den hierfür nötigen Zeitaufwand als auftragskausal und damit zu honorieren; dies auch dann, wenn die Folgeleistung nach östereichischem Recht Staatsbürgerpflicht ist.
Der Anspruch besteht bereits mit Anwesenheit beim jeweiligen Termin, unabhängig von einer tatsächlichen Einvernahme.
Der Auftragnehmer wird keinerlei Gebührenansprüche an Gericht bzw. Behörde stellen.

Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Anerkennung durch den Auftragnehmer; Mitarbeiter des Auftragnehmers sind hierzu nicht bevollmächtigt!

Falls die Auftragserteilung durch eine bevollmächtigte oder ersuchte Person erfolgt, haftet diese für alle Ansprüche des Auftragnehmers aus dem gegenständlichen Vertrag mit dem Auftraggeber zur ungeteilten Hand.

Die Haftung des Auftragnehmers für von ihm in der Sphäre des Auftraggebers verursachte Schäden ist mit der Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt, außer in Fällen vorsätzlichen Handelns.

Mitglied des Östereichischen Detektiv-Verbandes
Mitglied der International Federation of Associations of Private Detectives
Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Detektive